Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bei vermieteten Immobilien
Restnutzungsdauergutachten
Bei vermieteten Immobilien erfolgt die steuerliche Abschreibung des Gebäudes grundsätzlich nach den gesetzlichen Abschreibungssätzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden.

Wann eine kürzere Nutzungsdauer relevant ist
Dies kann insbesondere bei älteren Gebäuden relevant sein, deren tatsächliche wirtschaftliche Nutzbarkeit von der typisierten steuerlichen Nutzungsdauer abweicht.
Ein Gutachten zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer untersucht die objektspezifischen Eigenschaften des Gebäudes und leitet daraus eine fachlich begründete Einschätzung der verbleibenden Nutzungsdauer ab.
Was das Gutachten unter anderem berücksichtigt
Gebäudealter
Baulicher Zustand
Durchgeführte Modernisierungen
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Mögliche Wirkung auf die Abschreibung
Kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt ausreichend nachgewiesen werden, kann dies zu einer höheren jährlichen Gebäudeabschreibung führen.
Ob und in welchem Umfang sich daraus steuerliche Vorteile ergeben, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab und sollte mit dem zuständigen Steuerberater abgestimmt werden.
Weitere Bewertungsanlässe und Gutachtenarten finden Sie in der Übersicht unserer Immobiliengutachten.

Restnutzungsdauer prüfen lassen
Ob und in welchem Umfang sich steuerliche Vorteile ergeben, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Den erforderlichen Leistungsumfang und das Honorar stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.

