Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bei vermieteten Immobilien

Restnutzungs­dauer­gutachten

Bei vermieteten Immobilien erfolgt die steuerliche Abschreibung des Gebäudes grundsätzlich nach den gesetzlichen Abschreibungssätzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden.

Altbaufassade mit Eigentumswohnungen

Wann eine kürzere Nutzungsdauer relevant ist

Dies kann insbesondere bei älteren Gebäuden relevant sein, deren tatsächliche wirtschaftliche Nutzbarkeit von der typisierten steuerlichen Nutzungsdauer abweicht.

Ein Gutachten zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer untersucht die objektspezifischen Eigenschaften des Gebäudes und leitet daraus eine fachlich begründete Einschätzung der verbleibenden Nutzungsdauer ab.

Was das Gutachten unter anderem berücksichtigt

Gebäudealter

Baulicher Zustand

Durchgeführte Modernisierungen

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Mögliche Wirkung auf die Abschreibung

Kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt ausreichend nachgewiesen werden, kann dies zu einer höheren jährlichen Gebäudeabschreibung führen.

Ob und in welchem Umfang sich daraus steuerliche Vorteile ergeben, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab und sollte mit dem zuständigen Steuerberater abgestimmt werden.

Weitere Bewertungsanlässe und Gutachtenarten finden Sie in der Übersicht unserer Immobiliengutachten.

Älteres Mehrfamilienhaus aus Klinker

Restnutzungsdauer prüfen lassen

Ob und in welchem Umfang sich steuerliche Vorteile ergeben, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Den erforderlichen Leistungsumfang und das Honorar stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.

Büro von Siemer Immobilien in der Hagenstraße 17 in Cloppenburg