Besondere Situationen
Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen in Cloppenburg und Umgebung
Nach einer Erbschaft oder Schenkung ermittle ich den Wert Ihrer Immobilie und begleite alle Beteiligten bis zur Entscheidung.

Unterschied zwischen Erbe und Schenkung
Auch wenn sich die Situationen auf den ersten Blick ähneln, bestehen wesentliche Unterschiede zwischen einer Erbschaft und einer Schenkung. Bei einer Erbschaft erfolgt der Eigentumsübergang automatisch durch einen Todesfall. Bei einer Schenkung wird die Immobilie bereits zu Lebzeiten übertragen. Damit verbunden sind unterschiedliche Konsequenzen:
Erbfall
- gesetzlich geregelt
- häufig mehrere Beteiligte
- Abstimmungsbedarf innerhalb der Erbengemeinschaft
Schenkung
- bewusste Entscheidung zu Lebzeiten
- Gestaltungsmöglichkeiten
- häufig steuerlich motiviert
Gerade bei Schenkungen spielen steuerliche Freibeträge eine wichtige Rolle, die sich je nach Verwandtschaftsgrad deutlich unterscheiden.


Was ist die Immobilie tatsächlich wert?
Gerade bei Erbengemeinschaften oder familiären Übertragungen ist eine objektive und nachvollziehbare Bewertung entscheidend. Sie erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB), der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und aktueller Marktdaten.
Ein Aspekt wird dabei häufig unterschätzt: Käufer finanzieren den Erwerb in der Regel über ein Darlehen, weshalb auch die Bank eine eigene Bewertung vornimmt – auf Grundlage der BelWertV und des Pfandbriefgesetzes. Banken bewerten konservativer als der Markt, der Kaufpreis ist damit nicht automatisch finanzierbar, und Abweichungen können den Verkaufsprozess beeinflussen. Beide Ansätze nutzen dieselben Verfahren – Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren –, verfolgen aber unterschiedliche Ziele: Der Marktwert nach ImmoWertV beschreibt den aktuellen Wert, der Beleihungswert nach BelWertV den langfristig sicheren Wert. Eine fundierte Wertermittlung berücksichtigt diese Zusammenhänge bereits im Vorfeld.
Wofür Sie eine objektive Bewertung brauchen
Eine faire Aufteilung unter allen Beteiligten
Ausgleichszahlungen
Die steuerliche Einordnung
Was ist die geerbte Immobilie wert?
Wählen Sie die Art der Immobilie aus, danach die genaue Bauform und die Adresse. Anschließend melden wir uns persönlich bei Ihnen – auch dann, wenn noch offen ist, ob überhaupt verkauft werden soll. Diese persönliche Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie dient in erster Linie der Orientierung bei einer möglichen Verkaufsentscheidung und ersetzt kein ausführliches Verkehrswertgutachten.
- Realistische Einschätzung als erste Orientierung
- Für Haus, Wohnung, Grundstück oder vermietete Immobilie
- Persönliche Einordnung durch Thorsten Siemer
Sicherheit und Struktur im gesamten Prozess
Die Organisation aller notwendigen Schritte – von der Unterlagenbeschaffung bis zur Vermarktung – übernehmen wir vollständig. Die entstehenden Kosten werden im Erfolgsfall über die Provision abgerechnet; es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Provisionsteilung bei Wohnimmobilien.
Viele Verkäufe scheitern nicht an der Nachfrage, sondern an Details: fehlende Unterlagen, Unklarheiten im Kaufvertrag, Finanzierungsprobleme, Abstimmungsprobleme oder Verzögerungen bei Banken und Behörden. Eine strukturierte Begleitung verhindert diese Probleme frühzeitig. Fundierte Marktkenntnis ermöglicht eine realistische Einschätzung und erfolgreiche Vermarktung. Ziel ist ein nachvollziehbarer, strukturierter und sicherer Ablauf.
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Eine individuelle Analyse zeigt die realistischen Optionen rund um Ihre Immobilie – verständlich, transparent und fundiert. Wir ordnen die Ausgangslage ein und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
